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   VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10 We   

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https://dejure.org/2011,28508
VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10 We (https://dejure.org/2011,28508)
VG Weimar, Entscheidung vom 13.04.2011 - 3 K 740/10 We (https://dejure.org/2011,28508)
VG Weimar, Entscheidung vom 13. April 2011 - 3 K 740/10 We (https://dejure.org/2011,28508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVerf Art 84; ThürWG § 59; ThürWG § 60; ThürWG § 107; ThürIndEVO § 5
    Wasserrecht; Nichtigkeit des § 5 ThürIndEVO; Prüfer; Richterliche Notkompetenz; sachverständige Stelle; Zitiergebot

  • Justiz Thüringen

    Zulassung einer sachverständigen Stelle; richterliches Notrecht bei Verfassungwidrigkeit einer Norm; Indirekteinleiterverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10
    Dies bedeutet nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteil vom 06.07.1999 - 2 BvF 3/90 - [Hennenhaltungsverordnung] JURIS , Rdnr. 157), dass eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, diese vollständig zitieren und bei inhaltlicher Überschneidung mehrerer Ermäch-.

    Ein Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz - GG - führt zur Nichtigkeit der entsprechenden Rechtsverordnung (vgl. das bereits zitierte Urteil des BVerfG vom 06.07.1999 a.a.O. Rdnr. 159).

  • BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 861/01

    Keine generelle Vernachlässigung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen

    Auszug aus VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10
    Diese Ausführungen des OVG Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverfassungsgericht im Nichtannahmebeschluss (2. Kammer des 1. Senats, vom 21.03.2002 - 1 BvR 861/01 - J URIS, Rdnr. 17) der Verfassungsbeschwerde der dortigen Klägerin nicht beanstandet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

    Auszug aus VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10
    Das OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22.09.2000 - 8 A 2429/99 - J URIS, Rdnr. 82 ff.) hat hierzu in einem rechtlich ähnlich gelagerten Fall der Nichtigkeit der Rechtsverordnung zur Anerkennung von Sachverständigen zur Kfz-Überwachung ausgeführt: "Vielmehr ist übergangsweise von einer Fortgeltung der betroffenen Bestimmungen auszugehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 1 A 1.09

    Vorrang für Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald am Flughafen

    Auszug aus VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10
    3; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2010 - OVG 1 A 1.09 - J URIS , Rdnr. 32) und muss deshalb auch für die Verletzung des Art. 84 Abs. 1 Satz 3 ThürVerf gelten.
  • OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96

    Schulrecht; Schulrecht; Elternrecht; Grundrecht des Kindes; Bildungsweg;

    Auszug aus VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10
    Thüringer Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 22.10.1996 - 1 EO 539/96 - J URIS , Rdnr. 11) sowie das erkennende Gericht (vgl. etwa den Beschluss vom 27.08.1998 - 2 E 1953/98.We - BA. S. 4, n.v.) haben im Übrigen bereits eine richterliche Notkompetenz bei der Feststellung der Nichtigkeit einer Rechtsverordnung bejaht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08

    Einstufungsentscheidung; Realschulabschluss; Rechtsgrundlage; Rechtsverordnung;

    Auszug aus VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10
    Dies gilt entsprechend, wenn eine landesrechtliche Rechtsverordnung das in der Landesverfassung enthaltene Zitiergebot für eine Rechtsverordnung verletzt (so: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.11.2008 - 3 M 558/08 - J URIS,.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 5 S 3063/88

    Nichtigkeit einer Änderungsverordnung - Bekanntmachungsfehler

    Auszug aus VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10
    Da es sich aber nur um eine partielle Abänderung des § 5 ThürIndEVO handelt und nicht etwa um eine komplette Neufassung der Vorschrift kann dies den Fehler der Verletzung des Zitiergebots nicht heilen (vgl. auch den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 05.07.1989 - 5 S 3063/88 - J URIS [nur Ls.]).
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